Vom 01.07.2014 bis einschließlich 31.08.2014, dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t sowie LKW mit Anhänger, an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen NICHT fahren.
Das Fahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit, ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.
Die Verbotsstrecken sowie Ausnahmeregelungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.