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Warnwestenpflicht

Mirko Mateew
2014-07-01 07:36:00 / News / Kommentare 0

Achtung Warnwestenpfilchten!


Ab dem 1. Juli 2014 gilt die Warnwestenpflicht für alle Autofahrer. Jeder Autofahrer muss ab sofort eine Warnweste im Auto mit dabei haben. Bisher galt die Warnwestenpflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Im Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Die Automobilclubs empfehlen eine Warnweste pro Fahrzeuginsassen mitzuführen. Im Falle einer Panne, besonders auf Autobahnen, sollte jedem Passagier eine Weste zur Verfügung stehen.  So erhöhen Sie die Sichtbarkeit jeder einzelnen Person. Im Ausland und den meisten EU Staaten, ist diese Regelung bereits Pflicht. Die Warnweste muss der EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Eine Schild mit einem Hinweis auf die Normen sollte an der Weste angebracht sein. Erlaubt sind reflektierende gelbe oder rote Westen. Die Weste sollte in Griffnähe platziert werden, um bei einer Panne sofortigen Zugriff auf diese zu haben. Sollten Sie keine Warnweste mitführen, wird in Deutschland ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Womit wir hier vergleichsweise günstig davon kommen. In Portugal werden bis zu 600 Euro fällig.


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