Starre Hecktrittstufe für Mercedes Sprinter
Für den Mercedes Sprinter ab Baujahr 2006(Typ906) und ab Baujahr 2018(Typ907 + 910) mit Front- und Heckantrieb, sowie VW Crafter von Baujahr 2006 - 02/2017.
Für den Mercedes Sprinter mit Doppelachachse(4,6 und 5,5t) bieten wir die Trittstufe ebenfalls an. Bitte erfragen Sie diese gesondert.
Die Sicherheitsstuffe passt an Fahrzeuge mit folgenden Maßen:
Bezeichnung |
Antriebsart-Typ |
Radstand |
Gesamtlänge |
Fahrzeughöhe |
L2H1 |
Frontantrieb-W910 |
3.924 mm |
5.932 mm |
2.351 mm |
L2H2 |
Frontantrieb-W910 |
3.924 mm |
5.932 mm |
2.638 mm |
L2H2 |
Heckantrieb-W906/907 |
3.665 mm |
5.932 mm |
2.620 mm |
L3H2 |
Heckantrieb-W906/907 |
4.035 mm |
6.967 mm |
2.616 mm |
L4H2 |
Heckantrieb-W906/907 |
4.035 mm |
7.367 mm |
2.613 mm |
Die Oberfäche der Trittstuff ist feuerverzinkt und durch Ihre Struktur sehr rutschfest.
Die Montage der starren Sicherheitsstufe ist nur
ohne Anhängerkupplung möglich!
Bei Fahrzeugen mit PDC müssen die beiden inneren Sensoren deaktiviert bzw. abgeklebt werden.
Im Lieferumfang sind Montageanleitung und Befestigungsmaterial enthalten.
Trittfläche: |
1.050 x 240 mm |
max. Belastbarkeit: |
200 Kg |
Überstand über Stoßstange: |
210 mm |
Gewicht: |
ca. 13 Kg |
Anhängerkupplung: |
ohne |
Baujahr: |
ab 2007 |
Fahrzeug: |
Mercedes Sprinter |
Radstand: |
3.665 und 4.035 mm |
Trittstufen Funktion: |
starr |
Material: |
Stahl-verzinkt |
Eintragung von Trittstufen
Der Anbau einer Trittstufe stellt kein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19.2 StVZO dar und erfordert somit keine Abnahme/Eintragung nach § 21 StVZO.
Außerdem dürfen gemäß der EG-Richtlinie 97/27 Trittstufen am Heck des Fahrzeuges bei der Messung der Fahrzeuglänge nicht berücksichtigt werden.
Auch seitliche einziehbare Stufen dürfen gemäß dieser EG-Richtlinie bei der Messung der Fahrzeugbreite nicht berücksichtigt werden.
Für unsere seitliche starre Trittstufe Serie ST (nicht einziehbar) wird ein Teilegutachten mit geliefert, da sich die Fahrzeugbreite verändert.
Wir empfehlen bei allen Trittstufen das Mitführen der EG-Richtlinie 97/27.